#Unterscheidung von #Werbung als #Invitatio und #Schenkung als #Rechtsgeschäft als #Institutionen:
In #Frage käme als #Rechtsgeschäft bei #Werbung der #Abschluss eines #Vertrages durch #Angebot und #Annahme, also durch #übereinstimmende #Willenserklärungen;
Bei bloßer #Aufforderung, ein #Angebot auf #Abschluss eines 'Vertrages aufzugeben, fehlt der #Bindungswille für einen #Antrag;
Invitatio ad offerendum
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Falsa demonstratio non nocet
Für das #Zustandekommen und die #Wirksamkeit eines #Vertrag(es) ist es #unschädlich, wenn die Parteien #übereinstimmen(d) das selbe wollen, es aber #falsch #bezeichnen, solange der #innere #Wille der Parteien übereinstimmt.
Beispiel: #Negativzinsen im #Sinne von #Gebühr(en) dafür, mit #Geld #wirtschaften zu #dürfen;
#Kontoführung #Forderungsmanagement #Verwaltung #Sentenz
#NJW 2021, 881, #Privatdozent #Strobel - Die #Rechtsnatur der sogenannten #Negativzins(en)
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