Axel · @tetrapyloctomist
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Also habe ich den obligatorischen Corona-Test gemacht und das Resultat im Anschluss an die auf das zugehörige Portal hochgeladen.

Aus der besagten ergibt sich anschließend erst einmal eine 10-tägige Absonderungspflicht.

Gemäß § 4 Absatz 2 Satz 2 der CoronaEinreiseV vom 30.07.2021 endet die Absonderung vor dem Ablauf von 10 Tagen für geimpfte Personen, wenn diese den Impfnachweis an die zuständige Behörde übermitteln.

#CoronaEinreiseV #digitaleeinreiseanmeldung

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