Nicht nur Schwarzwaldradio, auch das #RDN tut sich schwer mit der deutschen Gesetzgebung und dem Urteil des Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 10. Oktober 2017 (Aktenzeichen: 1 BvR 2019/16)
#DritteGeschlecht
#rdn #DritteGeschlecht