#Augenblicksversagen - für #kurze #Zeit nicht mit der #erforderlichen #Sorgfalt #handeln.
Bei #missbräuchlichen #Verwendung eines #Zahlungsinstruments habe der #Zahler keine #Haftung, was es #angeblich in § 675 #BGB heiße. Es sei denn, der #Kunde habe #grob #fahrlässig #gehandelt.
#Kreditkartenbetrug; #Enkeltrick
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__675.html
#Zeit, 29.09.22, #Verbrechen, S.20, Kerstin #Bund - #Gier. #Faulheit. #Ignoranz
#verwendung #Zahlungsinstrument #Zahler #haftung #angeblich #BGB #Kunde #grob #Fahrlässig #gehandelt #Kreditkartenbetrug #enkeltrick #verbrechen #bund #gier #faulheit #Ignoranz #Augenblicksversagen #kurz #zeit #erforderlich #Sorgfalt #handeln #missbräuchlich
#Arbeitsdefinition für #Fahrlässigkeit iSv #StGB
#Fahrlässig #verhält sich, wer #angesichts der von ihm #vorgefundenen #Sachlage, die nach seinem #individuellen #Verhältnissen #vorhersehbare, #vermeidbare und von #Rechts wegen zu #vermeidende #Möglichkeit der nicht #gerechtfertigten #Tatbestandsverwirklichung [bei #gegebener #Sonderverantwortlichkeit)] #schafft oder nicht #abwendet;
#Verhalten #Schaffen #Abwenden #Definition
#Freund, #Rostalski
#Strafrecht
#Allgemeiner #Teil S. 203
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#Körperverletzung mit #Todesfolge §227 #StGB
#Spezifischer #Gefahrrealisierungszusammenhang
-> #Prüfung der #Zurechnung in 2. #Stufe:
Hat sich das #spezifische #Risiko #realisiert, das im #Grundtatbestand #steckt, in der #Todesfolge;
#Ratio:
§222 #Fahrlässige #Tötung: max. 5 #Jahre #Freiheitsstrafe
Im #Unterschied zu #leichtfertiger #Tötung #geringes #Strafmaß
§227 als #Schließen der #Lücke;
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Wenn eine #falsche #Tatsachenbehauptung #Grundlage für die #Äußerung einer #Meinung ist iSv #untrennbar
#miteinander #verbunden kann #FakeNews vom #Schutzbereich der #Meinungsfreiheit #umfasst sein
#Voraussetzung für #grundgesetzlichen #Schutz: Nicht #bewusst, sondern #fahrlässig oder #unbewusst #falsch.
#Frage nach #Sorgfaltsmaßstab
#Unterscheidung von #Meinungsfreiheit und #Wissenschaftsfreiheit
#BVerfGE #NJW 2018, 2858 ff. #Leugnung des #Holocaust
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#Verbot #strafbegründenden und #strafschärfenden #Gewohnheitsrechts;
#Allgemeine #Lehren seien #Ausdruck von #Gewohnheitsrecht;
#Fahrlässigkeit (§ 15 #StGB - #vorsätzliches und #fahrlässiges #Handeln) ist nirgends #gesetzlich #bestimmt / #definiert;
#Einwilligungslehre, § 228 bei #Körperverletzung, nirgends #definiert, #Rechtfertigung für alle #Delikte;
#Gesetzlichkeitsgrundsatz
#Auslegung #Auslegungslehre
#Rostalski - #Vorlesung #Strafrecht I, 03a
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§ 276 II #BGB
#Fahrlässig handelt, wer die im #Verkehr #erforderlich(e) #Sorgfalt außer #Acht lässt.
#Vorlesung 06 19.04.21 #Allgemeiner #Teil des #Bürgerlichen #Rechts #Kaufvertrag, #Prütting
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#Erstes #Beispiel für #Strafrecht: #Fahrlässig(e) #Körperverletzung nach §229 #StGB: #Studentin steckt #Bekannte bei #Feier mit #Corona an.
#Einführungswoche #Rechtswissenschaften; Bettina #Weißer - #Einführung #Strafrecht
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