Die #Mauer muß weg...
... Entgegen Artikel 14 Absatz 2 des Schengener #Grenzkodex, in dem es heißt, dass
„[d]ie Einreiseverweigerung […] nur mittels einer begründeten Entscheidung
unter
genauer Angabe der Gründe für die Einreiseverweigerung erfolgen [kann]“,
haben immer mehr #Mitgliedstaaten nach und nach damit begonnen, #Grenzmauern oder -zäune zu errichten, um #Migranten und #Asylbewerber unterschiedslos daran zu hindern, auf ihr jeweiliges Hoheitsgebiet zu gelangen.
1/2
#mauer #Grenzkodex #mitgliedstaaten #Grenzmauern #migranten #asylbewerber