Art. 20 Abs. 2 GG
Alle #Staatsgewalt geht vom #Volke aus. Sie wird vom #Volke in #Wahlen und #Abstimmungen und durch #besondere #Organe der #Gesetzgebung, der #vollziehenden #Gewalt und der #Rechtsprechung #ausgeübt;
#Unterscheidung von #Souveränität nach #Bodin und #Gewaltenteilung nach #Montesquieu: #Staatsgewalt kann #geistliche und #weltliche #Legitimationsquellen aufweisen;
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