Randnotiz zur #JuMiKo : "Geplant ist eine Ausdehnung der #Pflichtverteidigung. Im #Koalitionsvertrag ist vereinbart, die Verteidigung von Beschuldigten mit Beginn der ersten Vernehmung sicherzustellen. Von Amts wegen wird im Ermittlungsverfahren ein Pflichtverteidiger derzeit nur in bestimmten Fällen bestellt (...). In anderen Fällen muss ein Beschuldigter die Beiordnung eines Pflichtverteidigers nach einer Belehrung ausdrücklich selbst beantragen." - Hasso Suliak
#jumiko #Pflichtverteidigung #koalitionsvertrag