Dachte der Polizist Detlef M., er würde #Polizei-Interna zum #Terroranschlag am #Breitscheidplatz verbreiten – oder wollte er sich lediglich in seiner #AfD-#Chatgruppe profilieren? Diese Frage konnte das Amtsgericht am Freitag nicht abschließend klären. Der Richter sprach den #Polizeihauptkommissar vom Vorwurf des versuchten Verbreitens von Dienstgeheimnissen frei.
Auch die Generalstaatsanwältin und M.’s Anwalt hatten in ihren Plädoyers einen Freispruch gefordert.
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