#Rechtsvergleichend(e) #Auslegung als besondere #Auslegungsmethode.
Entsprechend #gesellschaftlicher #Primärdifferenzierung müssten sich in #unterschiedlichen #Rechtsordnungen #gleichartige #Regelungsmuster #finden, so dass #Regelungslücken in der eigenen #Rechtsordnung durch #Rechtsvergleich #geschlossen werden können müssten
#Pladoyer durch Peter #Häberle für #Rechtsvergleichung als fünfte #Auslegungsmethode.
#Vorlesung 4,1 vom 19.04.21 #Grundrechte, #Nußberger
https://de.wikipedia.org/wiki/Vergleichende_Rechtswissenschaft
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