#Definition #Körperverletzung
§223 #StGB
#Körperliche #Misshandlung
jede #Substanzverletzung sowie jede #üble, #unangemessene #Behandlung, die das #körperliche #Wohlbefinden nicht nur #unerheblich #beeinträchtigt
#Gesundheitsschädigung
jedes #Hervorrufen, #Steigern, oder #Aufrechterhalten eines #pathologischen #Zustandes. Unter einem #pathologischen #Zustand versteht man jede #nachteilige #Abweichung vom #Normalzustand
#Beeinträchtigung #Körper #Pathologie
#Völkening
#Strafrecht I 05
#definition #körperverletzung #stgb #körperlich #Misshandlung #Substanzverletzung #üble #unangemessen #behandlung #wohlbefinden #unerheblich #beeinträchtigt #Gesundheitsschädigung #Hervorrufen #steigern #Aufrechterhalten #pathologisch #zustand #nachteilig #abweichung #normalzustand #Beeinträchtigung #körper #pathologie #Völkening #strafrecht