Mit einer ungewöhnlichen #Markenverletzung hat sich das #Oberlandesgericht #Frankfurt befasst. Die Richter untersagten im Eilverfahren einem Hersteller von #Tierkleidung, seine Produkte unter dem Namen "The Dog Face" zu verkaufen. Grund sei die bewusste Nähe zur bekannten Outdoor-Kleidungsmarke "The North Face". Es genüge, dass Kunden annehmen könnten, dass "The North Face" ihr Sortiment auf Hundekleidung erweitert habe.
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