Berlin & die örtliche Vergleichsmiete. Unsere Wohnungsmiete wird gerade wieder, wie jedes Jahr, an die Vergleichsmiete nach oben angepasst. Das scheint legal, solange diese nicht überschritten wird.
Der Irrsinn, der dadurch entsteht, ist, daß die Mieterhöhung eine _erneute_ Erhöhung der Vergleichsmiete bedingt. Dies zwar deutlich geringer, als durch die Gentrifikanten, die völlig übertriebene Preise bezahlen.
Doch Kleinvieh macht auch Mist.
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#Regelung in §556d #BGB, nach dem #Miete zu #Beginn des #Mietverhältnisses #ortsübliche #Vergleichsmiete #höchstens um 10% #übersteigen darf.
#BVerfG 2019: Als #Inhaltsbestimmung und #Schrankenbestimmung der #Eigentumsgarantie #verfassungsgemäß
#Grenze der #Mietpreisbremse: Muss für das #Wohl der #Allgemeinheit #zwingend #erforderlich sein.
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