OVG Magdeburg, Beschluss vom 17.11.2022 – 1 L 100/20:#Auskunftsverlangen der Aufsichtsbehörde nach § 17 Abs. 4 #ArbZG setzt weder die konkrete Gefahr eines Verstoßes gegen das ArbZG voraus, noch muss ein solcher Verstoß bereits feststehen.
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