Axel · @tetrapyloctomist
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Bestand der Anspruch bisher nur, wenn beide Elternteile in der tätig waren, reicht es jetzt auch aus, wenn ein Elternteil in der oder in der tätig ist. Neu hinzu kommt der Anspruch, wenn beide Eltern in der .en tätig sind.
Alle Infos & das Antragsformular gibt's auf
stmas.bayern.de/coronavirus-in

#baykibig #infrastruktur #Kritisch #pflege #gesundheitsvorsorge #corona

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