Würden eigentlich Cryptowährungen nur erfunden, um das #Bereicherungsrecht wieder sexy zu machen?
#Rücktritt als #Gestaltungsrecht, mit dem die #Umwandlung eines #Schuldverhältnis in ein #Rückgewährschuldverhältnis durch #empfangsbedürftige #Willenserklärung #exnunc #geschieht.
§ 346 Abs. 4 #BGB: Neues #Schuldverhältnis mit dem die #Möglichkeit des #Leistungsstörungsrechts #eröffnet wird: § 812 Abs. 1 S. 2 #BGB - #Herausgabeanspruch / #Bereicherungsrecht #ausgeschlossen;
#Haferkamp, #Schuldrecht #Allgemein(er) #Teil, 14.06.21
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(Fortsetzung)
Warum #Anfechtung ex #nunc im #Unterschied zu ex #ante?
#Rechtsprechung des #Bundesarbeitsgericht
#Problematik der #Rückabwicklung der #ausgetauschten #Leistungen; #Zivilrecht #ansonsten #bereicherungsrechtliche #Frage; § 812 #BGB: Wenn ich etwas ohne #rechtlichen #Grund #erlangt habe, muss ich es #zurückgeben; Wäre bei #Arbeitsverhältnis sehr #schwierig
§818 II #sachlich #einschlägig; Aber #unpassend; Auch #Frage nach #Sozialabgaben
#Anfechtung #nunc #unterschied #ante #rechtsprechung #bundesarbeitsgericht #Problematik #Rückabwicklung #ausgetauscht #leistung #Zivilrecht #ansonsten #bereicherungsrecht #frage #BGB #rechtlich #grund #erlangt #zurückgeben #Arbeitsverhältnis #schwierig #sachlich #einschlägig #unpassend #Sozialabgabe #Arbeitsvertragsrecht #Körner