Obwohl dies ein gesellschaftlich relevantes Thema ist, verwundert es mich, dass es diesbezüglich keine Regelung gibt und man einem Du förmlich ausgeliefert ist. Ein grundsätzliches Recht/Anspruch auf ein Sie gibt es anscheinend nicht. Bei einem Wechsel von Sie zu Du sollten bei Unstimmigkeiten die Interessen der Beteiligten berücksichtigt werden, allerdings muss auf den Wunsch Einzelner, dass „Sie“ beizubehalten, nicht eingegangen werden.