Beim Lernen für die Prüfung gerade in der Erläuterung der Vordruckverordnung nochmal gefunden:
„Beginnt der auf Überweisung tätige Arzt seine Behandlung erst im Folgequartal, kann der ausgestellt Überweisungsschein verwendet werden, sofern der Behandelte eine gültige Gesundheitskarte hat.“
Heißt: die Überweisung aus dem ersten Quartal gilt auch noch im zweiten und so weiter…
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