#Menschenrechte als #Erklärung der #Rechte des #Menschen und #Bürgers. 1789
Im #System des #Nationalstaates erweisen sich die sogenannten #heiligen und #unveräußerlichen #Menschenrechte, sobald sie nicht als #Rechte eines #Staatsbürgers zu #handhaben sind, als bar allen #Schutzes und aller #Realität.
#Flüchtling; #Staatlichkeit #Inklusion
Giorgio #Agamben: #Homo #Sacer, Die #souveräne #Macht und das #nackte #Leben, S.135
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Art. 8 GG #Versammlungsfreiheit
Art. 9 Abs. 1 #Vereinigungsfreiheit
Art. 9 Abs. 3 #Koalitionsfreiheit
#Rechtfertigung von #Eingriffen in den #sachlichen #Schutzbereich;
-> #Apriori kein #Gesetzesvorbehalt;
-> #Vereinsverbot Art. 9 Abs. 2 GG als #verfassungsimmanente #Schranke
#Verbot als #schwerster #Eingriff #restriktiv zu #handhaben; #Mildere #Mittel haben #Vorrang;
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