@andypiper not a real issue unless you were doing so for advertising and not reporting about it.
See the infamous @heiseonline "#Slysoft-Case"...
It would only be "advertising" if you were to endorse it as a position.
Zumal es ja bereits bei anderen, offensichtlich rechtswidrigen Inhalten, schon Präzedenzfälle sogar vorm @BVerfG@social.bund.de gab, dass diese als #Quellenangabe von der #Pressefreiheit gedeckt sind und die Authoren damit weder eine Zustimmung noch Bewerbung jener Inhalte durchführen!
Oder erinnert sich sonst keine Person an @heiseonline und das "#Slysoft-Urteil" ?
#slysoft #pressefreiheit #Quellenangabe
@andre_meister gab's da nicht bereits das eine Urteil bzgl. @heiseonline wegen Link auf #SlySoft's Webseite?
@heiseonline @RDL Es ist nicht nur #unberhältnismäßig sondern ganz klar rechtswidrig.
Wie das ja auch in dem "#Slysoft" - Urteil von #BGH war...
https://domain-recht.de/domain-recht/sonstiges-domain-recht/bgh-link-urteil-liegt-im-volltext-vor-12167.html
#BGH #slysoft #unberhaltnismaßig