#Zugriff auf #Telefonverbindungsdaten zu Ermittlungszwecken ist nicht nur auf schwere #Straftaten beschränkt
EuGH, Urteil vom 02.10.2018, C-207/16 – Ministerio Fiscal
Straftaten, die nicht von besonderer Schwere sind, können den Zugang zu von den Betreibern elektronischer Kommunikationsdienste gespeicherten personenbezogenen Daten rechtfertigen, sofern dieser Zugang nicht zu einer schweren Beeinträchtigung des Privatlebens führt
https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2018-10/cp180141de.pdf
#zugriff #telefonverbindungsdaten #straftaten