Widerspruchsrecht beim Abschluss von Versicherungsverträgen – und die Belehrungsfehler
Auch geringfügige Belehrungsfehler können einen Verstoß gegen Treu und Glauben bei der Ausübung des Widerspruchsrechts nach § 5a VVG a.F. begründen.
In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall waren die Versicherungsnehmer
https://www.gerichtsboulevard.de/?p=17372
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