Widerspruchsrecht beim Abschluss von Versicherungsverträgen – und die Belehrungsfehler
Auch geringfügige Belehrungsfehler können einen Verstoß gegen Treu und Glauben bei der Ausübung des Widerspruchsrechts nach § 5a VVG a.F. begründen.
In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall waren die Versicherungsnehmer
https://www.gerichtsboulevard.de/?p=17372
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Auch das gehört zum #Datenschutz: Nach dem #Bundesmeldegesetz (#BMG) kann jede meldepflichtige Person der Übermittlung von Daten aus dem #Einwohnermelderegister an bestimmte Adressaten widersprechen. Einwohnerinnen und Einwohner, die von ihrem #Widerspruchsrecht Gebrauch machen wollen, müssen dazu eine schriftliche Erklärung an das zuständige Bürgerbüro ihrer Stadt oder Gemeinde schicken. Dies kann durch einen formlosen Antrag persönlich oder auf dem Postweg erfolgen.
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