Eine besitzen zu dürfen, ist in Deutschland kein Recht, sondern ein Privileg, das an Voraussetzungen gebunden ist (u.a. ). Dies gilt übrigens gleichermassen für Sicherheitsorgane wie für Privatpersonen.
Deshalb geht es bei der Debatte um das nicht um eine angebliche "Bestrafung" unbescholtener Waffenbesitzer oder Eingriff in deren Rechte, sondern um die Frage, an welche Bedingungen das Privileg geknüpft wird.

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