#Einstufung von #Telegram als #soziales #Netzwerk durch #Bundesamt für #Justiz. #Konsequenz der #unterliegens unter #Netzwerkdurchsetzungsgeset #NetzDG
#Selbstverständnis des #Unternehmens: #Verweigerung jeder #Kooperation mit #staatlichen #Stellen
#Ermittlung #Landesmedienanstalt #LfM. #Automatische #Durchsuchung nach #Hetze, #Beleidigung, #Drohung
#Zeit, 22.12.21, #Wirtschaft, S.26, Götz #Hamann, Ann-Kathrin #Nezik - Wie sagt der #Staat #Stopp?
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#Problematisierung des #Treffen von #Exekutive und #Judikative, bei dem #Corona #Politik in #Form des #vierten #Bevölkerungsschutzgesetz, #Bundesnotbremse.
#Argumentation: #Themen eigneten sich für #Gedankenaustausch & #Erfahrungsaustausch zwischen #Verfassungsorganen, sie #betreffen #abstrakte und #zeitlose #Fragestellungen; #Äußerung ohne #Sachfragen und #Rechtsfragen #anhängiger #Verfahren
#FAZ, 19.10.21, #Politik, S.2, Marlene #Grunert - Ein #Abendessen mit #Nebenwirkungen
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#Löschung von #Videos aufgrund von #Verstoßes gegen #Richtlinien der #Plattform #Youtube als #Beschneidung des #Rechts auf #freie #Äußerung von #Meinung;
#Plattform für #Infrastruktur, auf der sich #Öffentlichkeit abspielt; #Privatrechtlicher #Anbieter einer #Dienstleistung, mit#Vertragsbedingungen iSv #AGB #festlegen darf.
#Landgericht #Köln #Aktenzeichen 28 0 351/21; #Meinungsäußerung;
#SZ, 13.10.21, #Medien, S.27, Moritz #Baumstieger, Claudia #Tieschky - Die grobe Art
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#Unterscheidung von #Willenserklärung, #Realakt und #Geschäftsähnliche #Handlung;
#Willenserklärung bzw. #privatrechtlicher #Rechtsakt: #Äußerung eines auf einen #Rechtserfolg #gerichteten #Willen;
#Realakt: #Rechtserfolg #kraft #Gesetzes bei #Erfüllung von #Bedingungen, #unabähngig von der #Erklärung eines #Willens;
#Geschäftsähnliche #Handlung: #Rechtsfolge der #Willensäußerung / #Mitteilung #muss nicht #gewollt sein.
#Brox, #Walker: #Allgemeiner #Teil des #BGB, S. 48f.
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#Willenserklärung #Definition;
Die #WE ist eine #private #Willensäußerung, die auf die #Erzielung einer #Rechtsfolge #gerichtet ist.
#Rechtsfolge #erzielen: Die #WE ist die #Äußerung eines auf einen #Rechtserfolg #gerichteten
#Willens;
#Brox, #Walker: #Allgemeiner #Teil des #BGB, S. 44
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Wenn eine #falsche #Tatsachenbehauptung #Grundlage für die #Äußerung einer #Meinung ist iSv #untrennbar
#miteinander #verbunden kann #FakeNews vom #Schutzbereich der #Meinungsfreiheit #umfasst sein
#Voraussetzung für #grundgesetzlichen #Schutz: Nicht #bewusst, sondern #fahrlässig oder #unbewusst #falsch.
#Frage nach #Sorgfaltsmaßstab
#Unterscheidung von #Meinungsfreiheit und #Wissenschaftsfreiheit
#BVerfGE #NJW 2018, 2858 ff. #Leugnung des #Holocaust
#falsch #Tatsachenbehauptung #grundlage #Äußerung #meinung #untrennbar #miteinander #verbunden #fakenews #Schutzbereich #meinungsfreiheit #umfasst #voraussetzung #Grundgesetzlich #schutz #bewusst #Fahrlässig #Unbewusst #frage #Sorgfaltsmaßstab #unterscheidung #Wissenschaftsfreiheit #BVerfGE #NJW #leugnung #holocaust #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Unterscheidung #Meinung und #Tatsachenbehauptung
#Kriterium #Verifizierbarkeit
#Äußerung die durch #objektiven #Bezug zu #Realität #gekennzeichnet ist die #wirklich #geschehenen #Vorgang oder #Zustand #beschreibt
#Behauptung einer #Tatsache = #Beschreibung d #Wirklichkeit
#Meinung: #wertende #Stellungnahme des #persönlichen #Dafürhaltens und #Meinens im #Rahmen #geistiger #Auseinandersetzung; Das #Entscheidende sei #unbekannt
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#Tatsachenbehauptungen fallen nicht in gleicher #Weise wie #Werturteile unter den #Schutz der #Meinungsfreiheit; Der #Schutzumfang bei #Tatsachenbehauptungen #unterscheidet sich danach, ob die #Tatsachenbehauptung #wahr oder #unwahr ist. #Ausgeschlossen sind nach #ständiger #Rechtsprechung #bewusst #unwahre #Tatsachenbehauptungen und solche, deren #Unwahrheit bereits im #Zeitpunkt der #Äußerung #unzweifelhaft #feststeht.
#Holznagel: #Phänomen #Fake #News #MMR 2018, 18
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jede #Äußerung bei der #Ausübung eines #Handels, #Gewerbes, #Handwerks oder #freien #Berufs mit dem #Ziel, den #Absatz von #Waren oder die #Erbringung von #Dienstleistungen, einschließlich #unbeweglicher #Sachen, #Rechte und #Verpflichtungen zu #fördern;
#Unterscheidung zum #Geschenk:
Die #Schenkung ist kein #einseitiges #Rechtsgeschäft; Die #Annahme der #Schenkung ist #erforderlich, muss also auch #verweigert werden können.
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Dem #Mittel der #satirisch(en) #Verfremdung kommt ein #größerer #Freiraum zu, als ihrem eigentlichen #Inhalt.
#Pladoyer für #enge #Auslegung des #Inhaltswert(es) von #Satire; Möglicherweise #übertragbar auf #massenmedial(e) #Äußerung(en) insgesamt. #Verstanden werden #müssen als #Kennzeichen von #Kommunikation die #unbekannt(e) #adressiert.
#Adresse #Übertragung #Kommunikation #Satire #Kunstfreiheit #Auslegung
#BVerfGE 81, 278 (295 f.)
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