Art. 16 Abs. 2 GG
#Auslieferung
Art. 16 Abs. 2 S. 2 wurde mit #Reform 2000 hinzugefügt. Vorher galt entsprechend S.1 ein #absolutes #Auslieferungsverbot für #Deutsche.
#Sachlicher #Schutzbereich
-> #Amtliche #Überstellung einer #Person aus dem #Hoheitsbereich der #BRD auf #Ersuchen der und an die #Organe eines #auswärtigen #Staates;
-> #Problem der #Rechtsstaatlichkeit #Ungarn; #Polen, #Bulgarien: #Grundsatz des #Vertrauens in #EU #widerlegbar
#Auslieferung #reform #absolut #Auslieferungsverbot #deutsch #sachlich #Schutzbereich #Amtlich #Überstellung #person #Hoheitsbereich #brd #Ersuchen #organ #auswärtig #staat #problem #rechtsstaatlichkeit #ungarn #polen #bulgarien #Grundsatz #vertrauen #eu #widerlegbar #vorlesung #grundrechte #Nußberger