Das #Bundesverfassungsgericht hat keine #Befugnis, ein #Gesetz darauf zu #prüfen, ob es im #Ganze(n) oder in #einzelne(n) #Bestimmung(en) #zweckmäßig ist.
In #Bezug auf den #Gleichheitsgrundsatz Art. 3 Abs. 1 ist, selbst bei erhöhter #praktisch(er) #Bedeutung nur zu #prüfen ob der #Gesetzgeber die #äußerst(en) #Grenze(n) seines #Ermessen(s) #innegehalten und dieses nicht #missbrauch(t) hat.
#Zweck als #Form von #Politik; #Fremdzuschreibung
#BVerfGE 4, 7, Rn. 43 ff.
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#Beziehung ist eine #Geltung ohne #Bedeutung. Das #politisch-#soziale #factum ist nicht in #Form von #Beziehung zu #denken.
#Denkfigur in #Anlehnung an die #Unterscheidung von #Sein und #Seiend bei #Heidegger.
Der #Nihilismus ist ein #Verharren in #Beziehungslogik. Das #Denken #beginn(t) dagegen mit dem #Vorstoß zur #äußerst(en) #Erfahrung der #Verlassenheit.
#Grenze; #Ausnahmezustand; #Souveränität
Giorgio #Agamben: #Homo #Sacer, Die #souverän(e) #Macht und das #nackt(e) #Leben, S.70f.
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