Das #Grundrecht auf #freie #Meinungsäußerung sei der #unmittelbarste #Ausdruck der #menschlichen #Persönlichkeit in der #Gesellschaft;
Für #freiheitlich #demokratische #Staatsordnung sei es #schlechthin #konstituierend, denn es ermögliche #geistige #Auseinandersetzung.
Es sei die #Grundlage jeder #Freiheit #überhaupt;
#grundrecht #frei #meinungsäußerung #unmittelbar #ausdruck #menschlich #Persönlichkeit #gesellschaft #freiheitlich #demokratisch #Staatsordnung #schlechthin #konstituierend #geistig #auseinandersetzung #grundlage #freiheit #überhaupt #Kommunikationsfreiheit #BVerfGE #Lüth #vorlesung #grundrechte #Nußberger