#Verfassungsschutzgesetz verstößt teilweise gegen das #Grundgesetz.
Das #Bundesverfassungsgericht hat viele der #Überwachungsbefugnisse im #bayerischen #Verfassungsschutzgesetz beanstandet. Eine #Verfassungsbeschwerde gegen #Staatstrojaner, #Kommunikationsdatennutzung und andere Befugnisse des Ländergeheimdienstes hatte in weiten Teilen Erfolg. Bayern muss nun nachbessern. ...
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