@sl1974 das kann ich zum Teil verstehen, wobei meine Erfahrung ist, es funktioniert gut und stabil und es tut nicht weh das auszuprobieren. Hier ist es so, dass das Gericht gesagt hat, #128a nur, wenn alle per Videokonferenz teilnehmen und die Gegenseite schickt lieber eine Terminsvertreterin (FA für Strafrecht in einer komplizierten medizinrechtlichen Fragestellung). Die Technik ist also vorhanden und Bedenken gegen deren Nutzung scheint es auch nicht zu geben.
Heute über 1.000 km fahren, weil #TeamResopal nicht nach pflichtgemäßem Ermessen über #128a ZPO entscheidet. Richterliche Unabhängigkeit kann nur mit einer (richterlichen) Binnenkontrolle funktionieren. Beschlüsse nach #128a ZPO müssen dringend anfechtbar werden. Hamster hat Husten oder kein Bock ist kein pflichtgemäßes Ermessen.
@Landrichterin Willkommen im Fediverse. Freue mich über jedes Gericht, das die Videoverhandlung nach #128a ZPO anbieten kann und in Betracht zieht.