#Freispruch am Amtsgericht in Flensburg – #Waldbesetzung fällt unter Rechtfertigenden #Notstand
Das Flensburger Amtsgericht sorgte heute für eine ziemliche Überraschung und sprach einen Aktivisten aus dem Kontext des Bahnhofswaldes frei. Als Begründung zog die Richterin den § 34 StGB heran, den rechtfertigenden Notstand. #34StGB
Der Person wurde vorgeworfen auf dem Grundstück der Firma JARA Immobilien einen #Hausfriedensbruch begangen zu haben. Dies bestätigte die Richterin Fr. Buchenau, hielt das Mittel der #Besetzung und den damit verbundenen Hausfriedensbruch allerdings für angemessen, um sich gegen den #Klimawandel und die Vernichtung eines innenstädtischen Waldes einzusetzen, und urteilte nach knapp 3 ½ Stunden Verhandlung mit einem Freispruch. Sie fügte allerdings auch schon hinzu, dass die Staatsanwaltschaft wohl in Berufung gehen werde. Diese hatte 15 Tagessätze gefordert.
Im Herbst 2020 war ein kleines Waldstück am Flensburger Bahnhof besetzt worden, um dort den Bau eines Parkhauses und eines Hotels zu verhindern. Der Wald sollte erhalten, das unnötige Bauvorhaben gestoppt werden.
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