#Menschenwürde
Art. 1 GG
#Entscheidung zum #Luftsicherheitsgesetz
#BVerfGE 115, 118, 154
Das #Abschießen eines #Flugzeuges zur #Verhinderung einer #Katastrophe oder #Rettung von #Menschen ist ein #Verstoß gegen die #Menschenwürde, weil #Passagiere der #Objektformel #folgend nicht #verdinglicht und zum #Mittel #herabgewürdigt werden #dürfen.
#Gleichsetzung von #Objekt und #Rechtsobjekt;
#Unterscheidung zum #Rechtssubjekt
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