Das #Diskutieren, als ob es eine #Handlungsmacht gebe, die #nutzbar zu machen sei, verkennt die #Fragilität, auf der die #scheinbare #Stabilität #juridisch #politischer #Ordnung von #Nationalstaaten beruht. Es kommt daher für den #Staat nicht darauf an, #Probleme zu #durchdringen und in #reiflicher #Abwägung zu #entscheiden, weil dafür #Stabilität als #Voraussetzung fehlt, sondern nicht zu #zögern.
Vgl. https://ifwo.eu/@sozialwelten/106975322518100713
#Machiavelli #Discorsi, S.219 ff.
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#Aussetzung von #Strafvollzug als #Ausnahmezustand bei dem #Schaden drohe, falls ein #Gefängnis zum #Epidemieherd würde. In der #Abwägung mit einer #lückenlosen #Rechtsvollstreckung als Teil des #Rechtsstaatsprinzip erlaubt die #Krise eine neue #Perspektive, die eine #Veränderung des #Verständnis von #Recht als #Weiterentwicklung sein kann.
#Hinweis auf Jaspar #Finke #Krisen als #Beschleunigungsprozess;
#FAS, 29.03.20, #Wirtschaft, S.26, Tassilo #Hummel - #Corona leert die #Gefängnisse
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Ein #verfassungsrechtlich #relevanter #Wahlfehler liegt vor, wenn durch die in Rede stehende #Rechtsverletzung die #gesetzmäßige #Zusammensetzung des #Bundestages berührt sein kann. Die #Bestandserhaltung einer #gewählten #Volksvertretung wäre in diesem #Fall durch die #Auswirkungen des #Wahlfehlers abzuwägen
#Abwägung #Bundestagswahl #Staatsorganisationsrecht
#FAZ, 28.09.21, #Zeitgeschehen, S.14, Der #Staat ist den #Bürgern #verpflichtet; #Interview Markus #Wehner mit Stephan #Harbarth
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Was in der #Pandemie geschehe sei eine #permanente #Abwägung sich #widersprechender #Grundrechte, die als #Freiheitsrechte in #Form #praktischer #Konkordanz per se #eingeschränkt sind.
Die #Kontingenz von #Freiheit wird also #erfahrbar weil sie nicht mehr #selbstverständlich ist.
#Frage nach der #Möglichkeit eines #Entziehens eines #Sichs iSv. #Körper, #Selbst.
#SZ, 04.09.21, #Feuilleton, S. 15, Adrian #Kreye - #Raus aus der #Seuche
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#Allgemeines #Persönlichkeitsrecht
Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG
#Sachlicher #Schutzbereich
#Fallgruppen #abgeleitet aus #Selbstbewahrung, #Selbstbestimmung, #Selbstdarstellung
#Selbstdarstellung - #Recht auf #Vergessen I & II
#BVerfGE 152, 152 // 152, 216
#Abwägung des #Anspruches auf #Informationelle #Selbstbestimmung und #Informationsfreiheit
-> #Informationsinteresse der #Öffentlichkeit
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#Allgemeines #Persönlichkeitsrecht
Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG
#Intimsphäre als #unantastbares #Element, geschützt durch Art. 1 Abs. 1 GG;
#Fallgruppen #abgeleitet aus #Selbstbewahrung, #Selbstbestimmung, #Selbstdarstellung
#Unterscheidung von #Intimsphäre, #Privatsphäre und #Sozialsphäre
-> #Relevanz bei #Frage der #Rechtfertigung von #Eingriffen und #Notwendigkeit der #Abwägung
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#Strittige #Frage des #Charakters von Art. 1 GG als #Grundrecht
#Dürig: #Grundrechten #präambelhaft #vorangestellt
#Besonderheit:
Keine #Möglichkeit der #Rechtfertigung eines #Eingriffs, wenn #Subsumption unter #Menschenwürde
Keine #Abwägung mit #anderen #Verfassungsprinzipien;
#grundrechtsgewordene #Ethik: #Gemeinsamen #ethischen #Verständnisses
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#Leistunsgsausschluss bei #Leistungspflicht in #Person;
#Anspruch #entstanden?
§§611, 611a
#Anspruch #erloschen?
§275 (-)
#Durchsetzbar?
§275 III - #Persönliche #Leistungspflicht: §613
#Abwägung #Rechtsgüter: #Einhaltung von #Verträgen; #pacta #sunt #servanda;
#Gewissensfreiheit;
#Gegenleistung #Vergütung: §611 Abs. 1 Hs. 2;
#Anspruch auf #Gegenleistung #entfällt iFv §326 Abs. 1 #BGB
#Haferkamp, #Vorlesung #Schuldrecht #Allgemeiner #Teil am #Beispiel des #Kaufvertrages 29.07.21
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#Kunstfreiheit
Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 #GG
#Verfassungsimmanente #Schranken,
#Abwägung: So #entscheiden, dass die #jeweiligen #involvierten #Grundrechte in #maximal #guter #Weise zur #Entfaltung kommen.
===> #Praktische #Konkordanz
#Argumentationsmöglichkeiten:
#Berücksichtigung der #Besonderheiten #Einzelner #Kunstformen;
#Unterscheidung von #Aussagekern und #Einkleidung (str.)
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#Kunstfreiheit
Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 #GG
#Eingriff(e)
#Typisch(e) #Verbot(e) und #Sanktion(en):
#Bestrafung bei #Karikatur für #Beleidigung #BVerfGE 75, 369 #Strauß #Karikatur;
#Verbot der #Publikation eines #Buch(es) #BVerfGE 119, 1 #Esra;
#Kunst ist #frei: #Kein(e) #Schranke(n) #ergo #verfassungsimmanent(e) #Schranke(n): #Abwägung! #Echt(er) #Mord in #Shakespeare #Aufführung #Verstoß gegen #Recht auf #Leben, #etc.
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#Möglichkeit des #Eingriff in #Meinungsfreiheit #beschränkt = #Schrankenschranken durch #Wechselwirkungslehre:
Die #allgemeinen #Gesetze, die das #Grundrecht der #Meinungsfreiheit #einschränken müssen ihrerseits aus der #Erkenntnis der #wertsetzenden #Bedeutung des #Grundrechts #ausgelegt und so in ihrer das #Grundrecht #beschränkenden #Wirkung selbst wieder #eingeschränkt werden
#Auslegung;
#Abwägung zwischen #Rechtsgütern
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#Abwägung: #Interaktion als #Zugehörigkeit zu #Organisation mit dem damit verbundenen #Zwang zu #Anwesenheit und der #fehlen(den) #Möglichkeit zu #Abstand. #Verwicklung bis hin zur #Kontrollgesellschaft; #Alternativ(e): #Partikular(e) #Zusammenkunft als #Begegnung, die durch ihre #Auflösung #vorbestimmt ist und so #Anregung zu #gegenseitig(er) #Befruchtung #bezweckt.
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#Anwendungsbereich:
#Relevanz von #Interaktion im #Alltag; #Abwägung #kategorisch(er) #Imperativ(e): #Sprich mit #alle(n).
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