#Arbeitsdefinition für #Fahrlässigkeit iSv #StGB
#Fahrlässig #verhält sich, wer #angesichts der von ihm #vorgefundenen #Sachlage, die nach seinem #individuellen #Verhältnissen #vorhersehbare, #vermeidbare und von #Rechts wegen zu #vermeidende #Möglichkeit der nicht #gerechtfertigten #Tatbestandsverwirklichung [bei #gegebener #Sonderverantwortlichkeit)] #schafft oder nicht #abwendet;
#Verhalten #Schaffen #Abwenden #Definition
#Freund, #Rostalski
#Strafrecht
#Allgemeiner #Teil S. 203
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#Katastrophe(n) die dadurch #entstehen, dass man ihr #Abwenden versucht. Das abzuwendende, dass noch nicht als #Katastrophe eingetroffen ist sei das #Informationdisaster.
Es handelt sich um #Resonanz in #Bezug auf #Systemumwelt, die im #System als #Umwelt #kommuniziert wird. Die kann entweder zu stark, oder zu #schwach ausfallen. Vgl. #Ökologisch(e) #Kommunikation #Luhmann, #Kapitel #Resonanz
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