#Allgemeine #Handlungsfreiheit
Art. 2 Abs. 1 GG
#Eingriff in den #Schutzbereich
#Klassischer #Eingriffsbegriff:
-> #Rechtliche #Beeinträchtigung
-> #Unmittelbare #Beeinträchtigung
-> #Gezielte #Beeinträchtigung
#Jedes #staatliche #Gebot oder #Verbot
#Adressatentheorie: #Adressat eines #belastenden #Verwaltungsaktes zumindest in #Handlungsfreiheit #beeinträchtigt; #Klagebefugnis nach Art. 42 Abs. 2 #VwGO iVm. Art. 19 Abs.4 GG
Nicht #Bagatelle
#allgemein #handlungsfreiheit #eingriff #Schutzbereich #klassisch #Eingriffsbegriff #rechtlich #Beeinträchtigung #unmittelbar #gezielt #jede #staatlich #gebot #verbot #Adressatentheorie #Adressat #belastend #VerwaltungsAkt #beeinträchtigt #Klagebefugnis #VwGO #bagatelle #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Folge der #Constitutio #Antoniniana für die #Rechtsentwicklung im #Reich;
#Anwendbarkeit des #Rechts als #Unterscheidung von #Ius #Gentium und #Ius #Civile #Proprium:
#Freie #Reichsbürger #insgesamt #Adressaten des #vormals #spezifisch #römischen #Ius #Civile #Proprium;
#Prominente #Forschungsfrage: #Eingang #fremder #Rechtsformen in #römisches #Recht oder #Romanisierung #lokaler #Rechte.
#Römische #Rechtsgeschichte #Avenarius, 12. Sitzung
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#Unterscheidung #Verhaltensnorm / #Sanktionsnorm nach #Binding.
#Adressat #Verhaltensnorm: #Rechtsgut #allgemeine #Handlungsfreiheit auf #Seite des #Täters; #Gesundheit auf #Seite des #Opfers.
#Adressat #Sanktionsnorm: #Justizorgan, #Staatsanwalt, #Gericht.
#Grundsatz der #Bildung von #Verhaltensnorm:
#Verhältnismäßigkeit
#Zweck
#Geeignetheit
#Erforderlichkeit
#Verhältnismäßigkeit
#Deliktsaufbau: #Tatbestandsmäßigkeit; #Rechtswidrigkeit; #Schuld
#Rostalski - #Strafrecht I
#Vorlesung 01a
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#Erziehungsversuch(e), #Mahnung(en) und #Argumentation(en) aufgrund eines #bekannt(en) #Informationsstand(es) #erreichen wenig. Dem #Adressat werden seine ihm #bekannt(en) #Einstellung(en) #erinnert und er wird in ihr #gefestigt. Mehr #Erfolg #versprechen #Überraschung(en), also #Irritation(en) zu nicht #direktiv #vorgegeben(en) #Umgestaltung des #Kontext(es), in dem er die #Welt und ihr #Risiko (pl.) #beobachtet.
N. #Luhmann, Die #Moral der #Gesellschaft, S. 359
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