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Die Mitgliedstaaten haben nicht unerheblichen Spielraum bei der Umsetzung.
Im Rahmen des Greenings, spricht Prof. Dr. Köck von einer Teil-Renationalisierung , da die CAP-SP-VO (Art. 12 I, 28 Nr.3, Anhang III) keine konkreten Vorgaben macht, sondern die Konkretisierung den Mitgliedstaaten überlässt. Vgl.:
Köck, Naturschutz und Landwirtschaft – eine Bilanz aus DE, in ZUR 2019,67ff. (74) #AgrarUmweltRecht
Tolle Recherche von @correctiv_org@tweet.pasture.moe @correctiv_org@correctiv.social zu Agrarsubventionen der EU.
https://correctiv.org/aktuelles/wirtschaft/agrarindustrie/2022/12/01/eu-millionen-fuer-lebensmittel-konzerne/?mc_cid=66435aa55d&mc_eid=b5935420b2
Agrarsubventionsrecht ist ein nicht ganz einfach zu durchschauendes Gebiet. Gleichzeitig ist es ein Hauptpfeiler der europäischen Umwelt- und Klimapolitik. Beabsichtigt ist unter anderem die Förderung von Renaturierung und sogenannten Co2-Senken, die eine Klimaneutralität überhaupt ermöglichen.
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