@ArnoldSchiller
Ich hab' mal den Kollegen vom #Betriebsrat gefragt. Zwar wäre das wohl aus arbeitsrechtlicher Sicht grundsätzlich möglich, weil es im Jugendarbeitsschutzgesetz keine #Altersuntergrenze für Betriebspraktika gibt.
Aber da 13-jährige keine rechtlich wirksamen Erklärungen abgeben können, können sie z.B. keine Unterweisung zur #Arbeitssicherheit oder zum #Gesundheitsschutz bestätigen. Ohne #Unterweisung wäre aber bei uns nicht einmal ein Praktikum im Büro möglich :mastoflushed: 🤷
#Unterweisung #gesundheitsschutz #arbeitssicherheit #Altersuntergrenze #betriebsrat