Axel · @tetrapyloctomist
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@ArnoldSchiller
Ich hab' mal den Kollegen vom gefragt. Zwar wäre das wohl aus arbeitsrechtlicher Sicht grundsätzlich möglich, weil es im Jugendarbeitsschutzgesetz keine für Betriebspraktika gibt.
Aber da 13-jährige keine rechtlich wirksamen Erklärungen abgeben können, können sie z.B. keine Unterweisung zur oder zum bestätigen. Ohne wäre aber bei uns nicht einmal ein Praktikum im Büro möglich :mastoflushed: 🤷

#Unterweisung #gesundheitsschutz #arbeitssicherheit #Altersuntergrenze #betriebsrat

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