Seit den 1960er Jahren: #Anerkennung des #Anwendungsvorrang des #Unionsrecht vor #nationalem #Verfassungsrecht;
#EZB #Urteil als #Streit um die #Frage der #Kompetenzkompetenz; #Gerichtliche #Selbstermächtigung vs. auf #Souverän #zurückverfolgbare #Legitimationskette;
#FAZ, 28.09.21, #Zeitgeschehen, S.14, Der #Staat ist den #Bürgern #verpflichtet; #Interview Markus #Wehner mit Stephan #Harbarth
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#Menschenwürde
Art. 1 GG
#Ewigkeitsgarantie Art. 79 Abs. 3 GG:
#Konkrete #Bedeutung für das, was Art. 1 GG betrifft:
-> #Modifikation durch #Verfassungsänderung #unzulässig;
#Lösungen für #Probleme, die unter Art. 1 #subsumiert werden, sind dem #verfassungsändernden #Gesetzgeber #entzogen;
-> #Schutzbereich ist #Teil der #Verfassungsidentität
-> #Begrenzung des #Anwendungsvorrangs des #Unionsrechts
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