Durch einen Newsletter habe ich unmotiviert auf einen Link der Arbeitsrechtlichen Kommission meines Dienstgebers geklickt.

Dort wird die Umsetzung der nach () erläutert und ich komme aus dem Feixen nicht mehr raus: absolut realitätsferne, aber dafür juristisch konforme Regelungen.

Wenn es nach diesen völlig fehl-herrschenden Regeln ginge, könnte ich für jeden Tag arbeitsrechtlich.... ach, was soll's? Mehr Personal hätte ich gerne.

#Ruhepausen #Arbeitszeitgesetz #ArbZG #pflegebrennt #Medizinbrennt #Krankenhausreform #caritas #diakonie #pflegepolitik #pflegeisthaltso

Last updated 1 year ago

Durch einen Newsletter habe ich unmotiviert auf einen Link der Arbeitsrechtlichen Kommission meines Dienstgebers geklickt.

Dort wird die Umsetzung der nach () erläutert und ich komme aus dem Feixen nicht mehr raus: absolut realitätsferne, aber dafür juristisch konforme Regelungen.

Wenn es nach diesen völlig fehl-herrschenden Regeln ginge, könnte ich für jeden Tag arbeitsrechtlich.... ach, was soll's? Mehr Personal hätte ich gerne.

#Ruhepausen #Arbeitszeitgesetz #ArbZG #pflegebrennt #Medizinbrennt #Krankenhausreform #caritas #diakonie #pflegepolitik

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Leonard/Janis Robert König · @ljrk
405 followers · 15073 posts · Server todon.eu

Yay, die Auswirkungen des sind bei uns auch angekommen und wir müssen jetzt auch Arbeitszeiten erfassen. Und so sehr ich auch die Intention unterstütze... das ist aktuell eher mehr Einschränkung als alles andere :(

Lt. soll aber Vertrauensarbeitszeit noch möglich sein eigentlich, und auch keine Erfassung bei Entscheidung durch Betriebsrat:

sueddeutsche.de/politik/arbeit

Paywall, mit :

bib-voebb.genios.de/document/S

#ArbZG #SZ #BibBot

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Karl-Michael Mauel · @Mikey9982
71 followers · 242 posts · Server nrw.social

Wichtiger wäre es, ausreichend Personal aufzubauen - oder weniger Projekte in Angriff zu nehmen. Das würde sich auch positiv auf die Qualität der Arbeit (und deren Ergebnisse) auswirken!

#ArbZG

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RA Fleischmann · @Fleischmann
17 followers · 26 posts · Server mstdn.social

OVG Magdeburg, Beschluss vom 17.11.2022 – 1 L 100/20:
der Aufsichtsbehörde nach § 17 Abs. 4 setzt weder die konkrete Gefahr eines Verstoßes gegen das ArbZG voraus, noch muss ein solcher Verstoß bereits feststehen.

#ArbZG #auskunftsverlangen

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