Themen #Steuern und #EmployerBranding: Zahlt ein #Arbeitgeber seinen #Arbeitnehmern Geld, um auf dem #Kennzeichenhalter ihrer privaten #Pkw zu werben, handelt es sich dabei um steuerpflichtigen #Arbeitslohn. Das hat der #Bundesfinanzhof entschieden.
#steuern #employerbranding #Arbeitgeber #Arbeitnehmern #kennzeichenhalter #PKW #Arbeitslohn #Bundesfinanzhof
@ebinger Ich bin grundsätzlich strikt dagegen, den #Arbeitnehmern bestehende #Feiertage zu nehmen, denn die haben schon genug zu leiden.
Stattdessen bin ich für die Gewährung zusätzlicher humanistischer Feiertage, siehe z.B.: