#Unterscheidung von #reinem #Marktwert und #gesellschaftlichem #Wert;
Die #Einschätzung des #Beschäftigten über seine #Situation a sei #angemessenes #Werturteil, weil bislang #niemand ein #angemesseneres #Urteil bzgl. der #Bemessung eines #sozialen #Wertes einer #Tätigkeit #entdeckt habe.
#Beobachter; #Bewertung; #Bewertungsmaßstab; #Definition; #Arbeitsdefinition
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#Arbeitsdefinition für #Fahrlässigkeit iSv #StGB
#Fahrlässig #verhält sich, wer #angesichts der von ihm #vorgefundenen #Sachlage, die nach seinem #individuellen #Verhältnissen #vorhersehbare, #vermeidbare und von #Rechts wegen zu #vermeidende #Möglichkeit der nicht #gerechtfertigten #Tatbestandsverwirklichung [bei #gegebener #Sonderverantwortlichkeit)] #schafft oder nicht #abwendet;
#Verhalten #Schaffen #Abwenden #Definition
#Freund, #Rostalski
#Strafrecht
#Allgemeiner #Teil S. 203
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