Kann es sein, dass #Ausreisegewahrsam in der Praxis eine potenzielle Grauzone des Rechtsstaats ist? Die geplante Verlängerung von höchstens 10 auf 28 Tage lässt noch mehr Raum für subjektiv begründete Inhaftierungen Geflüchteter. #AufenthG-E
Der Erlass zum #Abschiebungsstopp gemäß § 60a Abs. 1 #AufenthG in den #Iran für #NRW liegt jetzt. Die Ausnahmen beziehen sich auf das, was man so umgangssprachlich als "Straftäter*innen und Gefährder*innen" bezeichnen würde
#Abschiebungsstopp #AufenthG #iran #NRW
Wichtiger Hinweis für Geflüchtete aus der #Ukraine ohne UKR-Staatsbürgerschaft: Für sie ist vereinfachtes Verfahren nach § 24 #AufenthG möglich. Ausländerbehörde prüft Verfolgungsgefahr im Herkunftsland. Wir können mit LSBTI-spezifischen Länderinfos helfen
https://www.lsvd.de/de/ct/6756-24-AufenthG-fuer-Gefluechtete-aus-der-Ukraine-ohne-ukrainische-Staatsbuergerschaft