#Definition #Körperverletzung
§223 #StGB
#Körperliche #Misshandlung
jede #Substanzverletzung sowie jede #üble, #unangemessene #Behandlung, die das #körperliche #Wohlbefinden nicht nur #unerheblich #beeinträchtigt
#Gesundheitsschädigung
jedes #Hervorrufen, #Steigern, oder #Aufrechterhalten eines #pathologischen #Zustandes. Unter einem #pathologischen #Zustand versteht man jede #nachteilige #Abweichung vom #Normalzustand
#Beeinträchtigung #Körper #Pathologie
#Völkening
#Strafrecht I 05
#definition #körperverletzung #stgb #körperlich #Misshandlung #Substanzverletzung #üble #unangemessen #behandlung #wohlbefinden #unerheblich #beeinträchtigt #Gesundheitsschädigung #Hervorrufen #steigern #Aufrechterhalten #pathologisch #zustand #nachteilig #abweichung #normalzustand #Beeinträchtigung #körper #pathologie #Völkening #strafrecht
Die #Normativität des #Verbietens im #Strafrecht zeigt ihr #Wesen als einem #Aufrechterhalten von #Erwartungen, obwohl diese #fortlaufend #enttäuscht werden in ihrer #Praxis der #Straftheorie als #Vereinigungstheorie.
#Antinomie der #Strafzwecke
#Vereinnahmung des #Widerspruchs #unterschiedlicher #Straftheorien zueinander in einer #Vereinigungstheorie als #Grundlage der #Begründung des #Strafrechts.
#Rostalski - #Strafrecht I
#Vorlesung 01
#widerspruch #grundlage #Normativität #verbieten #strafrecht #wesen #Aufrechterhalten #erwartung #fortlaufend #enttäuscht #praxis #Straftheorie #Vereinigungstheorie #Antinomie #Strafzweck #vereinnahmung #unterschiedlich #begründung #Rostalski #vorlesung