Art. 16 Abs. 2 GG
#Auslieferung
Art. 16 Abs. 2 S. 2 wurde mit #Reform 2000 hinzugefügt. Vorher galt entsprechend S.1 ein #absolutes #Auslieferungsverbot für #Deutsche.
#Sachlicher #Schutzbereich
-> #Amtliche #Überstellung einer #Person aus dem #Hoheitsbereich der #BRD auf #Ersuchen der und an die #Organe eines #auswärtigen #Staates;
-> #Problem der #Rechtsstaatlichkeit #Ungarn; #Polen, #Bulgarien: #Grundsatz des #Vertrauens in #EU #widerlegbar
#Auslieferung #reform #absolut #Auslieferungsverbot #deutsch #sachlich #Schutzbereich #Amtlich #Überstellung #person #Hoheitsbereich #brd #Ersuchen #organ #auswärtig #staat #problem #rechtsstaatlichkeit #ungarn #polen #bulgarien #Grundsatz #vertrauen #eu #widerlegbar #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Grundwissen zu Art. 16, 16a GG
#Grundrechte mit #internationalem #Bezug
#Schutz vor #Ausbürgerung
-> #Verbot des #Entzugs der #Staatsangehörigkeit iSv. #Ausbürgerung
#Unterscheidung von #Entziehung und #Verlust;
#Verhinderung von #Staatenlosigkeit;
#Schutz vor #Auslieferung
-> #Auslieferungsverbot nach Art. 16 Abs. 2 GG; #Wahrung #rechtstaatlicher #Grundsätze
-> #Recht auf Asyl; #Asylrecht
#Schutz vor #Verfolgung;
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