@pixeljunkie beim #Verbrenner auch eher die #Regel als die #Ausnahme. Der (noch) Diesel glaubt nach dem Volltanken, dass er 1200km weit kommt. Realistisch sind 900 mit Sommerreifen, 1000 im Winter. Mit der oberen „Hälfte“ der Tankanzeige komme ich aber deutlich weiter als mit der unteren (ca. 500:400km).
Hab aber auch bei 0km Rest laut Bordcomputer noch nie mehr als 64l in den Tank bekommen. Vielleicht ist das die Ursache.
#Buchbesprechung #Geosoziologie von Markus #Schroer
#Ökologische #Kommunikation als #Problem der #Soziologie: Die #Erde als #Raum des #Lebens;
Abgesehen von wenigen #Ausnahmen habe sich die #Soziologie mit den #Lebensgrundlagen der #Gesellschaft nicht weiter beschäftigt.
#SZ, 01.03.23, #Literatur, Herfried #Münkler - #Fatale #Dynamik;
#buchbesprechung #GeoSoziologie #Schroer #okologisch #kommunikation #problem #soziologie #erde #raum #leben #Ausnahme #lebensgrundlage #gesellschaft #sz #literatur #munkler #fatal #dynamik
Natürlich können #Apotheken auch selbst #Medikamente herstellen...
Aber das ist stets als #ausnahme vorgesehen, nicht Regel...
https://youtu.be/fxmVN8ejgwo?t=2046
#Ausnahme #medikamente #Apotheken
#Worüber solle man auf #Esperanto #sprechen, außer über #Esperanto - fragt @testa_alfred in einem #Blogbeitrag. Ein #Gespräch sei auf sehr viel mehr #Voraussetzungen #angewiesen, als nur ein #passendes #Gesprächsthema;
Was #Esperanto, mit #Ausnahme in #Bezug auf #Semantik und #Entstehungszusammenhang, fehlt, ist eine #Sachlichkeit die zugleich eine #Anschlussverweigerung ist. #Menschliche #Verständigung durch #Sprache bleibt #strukturell #identisch.
https://differentia.wordpress.com/2016/05/09/eine-weltsprache1/
#Worüber #esperanto #sprechen #blogbeitrag #gespräch #voraussetzung #angewiesen #passend #Gesprächsthema #Ausnahme #bezug #semantik #Entstehungszusammenhang #sachlichkeit #anschlussverweigerung #menschlich #verständigung #sprache #strukturell #identisch #Versachlichung
#Verteidigung von #Rechtspositivsmus durch die #Unterscheidung zwischen einer #Pervertierung von #Rechtspositivismus und dem #Unterlaufen von #Recht unter Zuhilfenahme #positiven #Rechts als #Pseudolegitimation;
Vereinbarkeit der #Radbruchschen #Formel mit #Rechtspositivismus durch #Einführung einer #Ausnahmeregelung.
#Legitimationsgrundlage; #Ausnahme
29.10.21 #Vorlesung #Rechtstheorie
Johanna #Croon-#Gestfeld
#verteidigung #Rechtspositivsmus #unterscheidung #Pervertierung #Rechtspositivismus #unterlaufen #recht #positiv #Pseudolegitimation #Radbruchsche #Formel #einführung #Ausnahmeregelung #Legitimationsgrundlage #Ausnahme #vorlesung #Rechtstheorie #Croon #Gestfeld
#Leistungsrechte
#status #positivus
-> #Ansatz der #Notwendigkeit des #Schaffens der #Voraussetzungen für #Freiheit
#Beispiel: #Meinungsfreiheit kann nur ausgeübt werden unter den #Bedingungen von #Bildung, #Informationen, etc.
Im #Unterschied zur #WRV im GG bis auf #einzelne #Ausnahmen kein #Wortlaut für sog. #soziale #Rechte;
#Rechtsprechung: #Existenzminimum #BVerfGE 125, 175
#Statuslehre #Leistungsrecht #status #positiv #Ansatz #notwendigkeit #Schaffen #voraussetzung #freiheit #beispiel #meinungsfreiheit #bedingungen #bildung #information #unterschied #WRV #Einzeln #Ausnahme #Wortlaut #soziale #recht #rechtsprechung #existenzminimum #BVerfGE #allgemein #Grundrechtslehre #mündigkeit #vorlesung #grundrechte #Nußberger
Durch einen #Ausnahmezustand iSd #Überlagerung von #Resonanz als #Bearbeitung eines #Umwelteinflusses können #funktional #differenzierte #Systeme dazu #tendieren, #identisch zu werden.
#Beispiel: #Leben und #Politik als #Biopolitik
Giorgio #Agamben: #Homo #Sacer, Die #souveräne #Macht und das #nackte #Leben, S.156 f.
#ausnahmezustand #überlagerung #resonanz #Bearbeitung #Umwelteinfluss #funktional #differenziert #system #tendieren #identisch #beispiel #leben #politik #Biopolitik #Tendenz #Ausnahme #Agamben #homo #Sacer #Souverän #macht #nackt
#Rechtsschutzgarantien
#Justizgrundrechte
#Grundrechtsgleiche #Rechte; #Grundwissen
Art 103 Abs. 1 GG
-> #Begriff des #rechtlichen #Gehörs
-> #Anhörungsrüge iVm #Rechtsstaatsprinzip: #Recht auf #Überprüfung der #Behauptung einer #Verletzung
-> #Abgrenzung zu Art. 19 Abs. 4 GG
-> #Ausnahmen zum #Vorliegen eines #Eingriffs
Art 103 Abs. 2 GG
#Begriff der #Strafbarkeit
Art 103 Abs. 3 GG
#Tatbegriff
#Rechtsschutzgarantie #Justizgrundrecht #grundrechtsgleich #recht #Grundwissen #begriff #rechtlich #Gehör #Anhörungsrüge #Rechtsstaatsprinzip #Überprüfung #behauptung #verletzung #abgrenzung #Ausnahme #Vorliegen #eingriff #strafbarkeit #Tatbegriff #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Gleichheit; #Gleichheitssatz
Art. 3 Abs. 1 GG
#Folgen der #Verletzung
-> #Nichtigerklärung § 78 S.1, § 82 Abs. 1, § 95 Abs. 3 #BVerfGG
-> #Ausnahme bei #Verletzung von Art. 3 Abs. 1 GG: #Unvereinbarerklärung
idR: #Befristete #Fortgeltung der #gleichheitswidrigen #Norm
Alternativ: #Umgestaltung für #Zukunft; #Korrektur für #Vergangenheit
#Möglichkeit der #Korrektur nach #oben oder nach #unten;
#gleichheit #Gleichheitssatz #folge #verletzung #Nichtigerklärung #BVerfGG #Ausnahme #Unvereinbarerklärung #befristet #Fortgeltung #gleichheitswidrig #norm #Umgestaltung #zukunft #korrektur #vergangenheit #möglichkeit #oben #unten #grundrechtsverletzung #Grundrechtswidrig #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Gleichheit; #Gleichheitssatz
Art. 3 Abs. 1 GG
#Rechtfertigung von #Ungleichbehandlung durch #Verwaltung und #Gerichte
-> #Gleichmäßige #Vollziehung der #Gesetze
Bei #zwingendem #Recht #grundsätzlich kein #Problem; #Ausnahme: #Willkür
Aber: #Selbstbindung der #Verwaltung bzgl. #Ermessen und #Auslegung #unbestimmter #Rechtsbegriffe
-> #Gleichmäßige #Entscheidung über #Rechtsstreitigkeiten
#gleichheit #Gleichheitssatz #Rechtfertigung #Ungleichbehandlung #verwaltung #gericht #Gleichmäßig #Vollziehung #gesetz #zwingend #recht #grundsätzlich #problem #Ausnahme #willkür #Selbstbindung #Ermessen #auslegung #unbestimmt #Rechtsbegriff #entscheidung #Rechtsstreitigkeit #Rechtsanwendungsgleichheit #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Allgemeine #Handlungsfreiheit
Art. 2 Abs. 1 GG
Es ist #alles #erlaubt, was nicht #ausdrücklich #verboten ist und nicht #grundsätzlich #verboten, was nicht #besonders #erlaubt wurde.
#Ausnahmen: #Präventives #Erlaubnisverfahren bei #bestimmter #Gefahrenlage:
#Autofahren nur mit #Führerschein; #Baugenehmigung, #Berufszulassung
Nur #Ausnahmebewilligung bei #Waffen
#Grundsatzentscheidung #BVerfGE 6, 32 ff. #Elfes
#allgemein #handlungsfreiheit #sachlich #Schutzbereich #Gefahrenlage #alles #erlaubt #ausdrücklich #verboten #grundsätzlich #besonders #Ausnahme #Präventiv #Erlaubnisverfahren #bestimmt #autofahren #Führerschein #Baugenehmigung #Berufszulassung #Ausnahmebewilligung #Waffe #Grundsatzentscheidung #BVerfGE #Elfes #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Schranken
#Religionsfreiheit, #Gewissensfreiheit, #Glaubensfreiheit
Art. 4 Abs. 1 und 2 #GG: #vorbehaltlos;
#Interpretation Art. 136 Abs. 1 #WRV #überlagert von #Vorbehaltlosigkeit Art. 4 #GG
#Schranken als #Ausnahmen:
Art. 136 Abs. 3 S. 2 #GG: #Recht, nach #Religionszugehörigkeit zu #fragen
Art. 137 Abs.3 #GG: #Ordnung #eigener #Angelegenheiten #Schranken #allgemeiner #Gesetze
-> #praktische #Konkordanz
#Schranke #religionsfreiheit #Gewissensfreiheit #Glaubensfreiheit #gg #vorbehaltlos #Interpretation #WRV #überlagert #Vorbehaltlosigkeit #Ausnahme #recht #Religionszugehörigkeit #fragen #ordnung #eigen #Angelegenheit #allgemein #gesetz #Praktisch #Konkordanz #Religionsverfassungsrecht #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#BVerfGE 124, 300 #Wunsiedel
Ist §130 Abs4 #StGB #allgemeines #Gesetz im #Sinn der #Einschränkbarkeit der #Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 2 GG
#Problem der #Bestimmtheit der #Einschränkung von #Meinung #spezifisch zu #nationalsozialistischer #Gewalt und #Willkürherrschaft
#BVerfG #Nein
#Logik und #Systematik #verbieten so #Verbot nach §130 Abs. 4 #StGB
#Aber #Ausnahme wegen #grundlegendem #Unrecht #Nationalsozialismus
#BVerfGE #wunsiedel #stgb #allgemein #gesetz #sinn #Einschränkbarkeit #meinungsfreiheit #problem #Bestimmtheit #Einschränkung #meinung #spezifisch #nationalsozialistisch #gewalt #Willkürherrschaft #bverfg #nein #logik #Systematik #verbieten #verbot #aber #Ausnahme #grundlegend #unrecht #nationalsozialismus #Sonderbestimmung #Grenzfall #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Rechtfertigung
#Eingriffs in #Recht auf #Leben und #körperlicher #Unversehrtheit
#Einfacher #Gesetzesvorbehalt nach Art. 2 Abs. 2 S. 3 GG
Aber: #Parlamentsvorbehalt und #legitimer #Zweck; #Entsprechend #allgemeiner #Grundrechtslehren
#Schrankenschranke:
#Verbot der #Todesstrafe, Art. 102 GG
#Verhältnismäßigkeit: #Enge #Grenzen bei #körperlicher #Unversehrtheit
#Einschränkbarkeit der #Schranken des #Recht auf #Leben nur #begrenzte #Ausnahmen bei #Rechtsgut von #gleichem #Gewicht
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#Ausnahme vom #Gesetzlichkeitsgrundsatz im #Strafrecht in #Form der #Ausnahme vom #Verbot von #Gewohnheitsrechts:
#straufausschließendes oder #strafmilderndes #Gewohnheitsrecht ist #zulässig; Galt etwa für #Züchtigungsrecht von #Lehrern
#Rostalski - #Vorlesung #Strafrecht I, 03a
#Ausnahme #Gesetzlichkeitsgrundsatz #strafrecht #form #verbot #Gewohnheitsrecht #straufausschließend #strafmildernd #zulässig #Züchtigungsrecht #lehrer #Rechtsdogmatik #Rostalski #vorlesung
#Ausnahme vom #Gesetzlichkeitsgrundsatz: Beim #Diebstahl gehe es um #Schutz von #Eigentum;
#Eigentum ist #zivilrecht(licher) #Begriff; #Strafrecht sei #begrifflich #akzessorisch;
#Grenzbereich #zwischen #Analogieverbot und #Auslegung des #Begriff von #Eigentum;
#Rechtssystematik #Rechtsordnung
#Rostalski - #Vorlesung #Strafrecht I, 03a
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#Wirkung einer #Anfechtung
§ 142 I #BGB Wird ein #anfechtbares #Rechtsgeschäft #angefochten, so ist es als von #Anfang an #nichtig #anzusehen
#Ausnahme bei #Anfechtung eines #Arbeitsvertrag: #Rechtsfolge ex #nunc
#Irrtumsproblematik verzwickt: Nur unter ganz #eng(en) #Voraussetzungen. Man muss sich #geirrt haben, einen #Arbeitsvertrag #abschließen zu #wollen. Ist #regelmäßig nicht der #Fall
#Eigenschaftsirrtum nicht #gängig
#Arglistige #Täuschung §123 #BGB #gängiger
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Fragen zu #AGG #Merkmal(en) wie #Parteimitgliedschaft oder #Mitgliedschaft in #Gewerkschaft(en) im #Sinn von #Weltanschauung nach § 1 AGG sind #besonders #rechtfertigungsbedürftig nach § 8 ff. #AGG oder #unzulässig.
#Ausnahme in #Deutschland: #Privilegierung von #Tendenzbetrieb(en).
§ 118 #BetrVG: #Zweckbestimmung #gerichtet auf bestimmte #geschützt(e) #Ziel(e).
#Frage nach #Hierarchie zw. #BetrVG und #AGG;
#Vorlesung #Arbeitsvertragsrecht, Marita #Körner, 06.05.2021
#Tendenzbetrieb #AGG #merkmal #Parteimitgliedschaft #Mitgliedschaft #gewerkschaft #sinn #Weltanschauung #besonders #rechtfertigungsbedürftig #unzulässig #Ausnahme #deutschland #Privilegierung #betrvg #Zweckbestimmung #gerichtet #geschützt #ziel #frage #hierarchie #vorlesung #Arbeitsvertragsrecht #Körner
#Versammlungsfreiheit nach #Art. 8 #Grundgesetz
#Sachlich(e) #Reichweite #umfasst #gesamt(en) #Ablauf von #Planung bis #Abbau, sog. #Werkbereich und #Wirkbereich.
Ebenfalls #besondere #Kleidung, jedoch nicht #Vermummung, also eine #Verhinderung des #Erkennen der #Person. § 17 a Abs. 1 #VersG.
#CoronaMaske #Ausnahme von der #Ausnahme? #Möglich, dass #Maske #zugelassen sein muss, weil sonst #Versammlung #verbot(en) sein #müsste.
#Vorlesung 5,1 vom 26.04.21 #Grundrechte, Angelika #Nußberger
#versammlungsfreiheit #art #grundgesetz #sachlich #reichweite #umfasst #gesamt #Ablauf #planung #abbau #Werkbereich #Wirkbereich #besondere #kleidung #vermummung #verhinderung #erkennen #person #VersG #CoronaMaske #Ausnahme #möglich #maske #Zugelassen #versammlung #verbot #müsste #vorlesung #grundrechte #Nußberger