Art. 8 GG #Versammlungsfreiheit
Art. 9 Abs. 1 #Vereinigungsfreiheit
Art. 9 Abs. 2 #Koalitionsfreiheit
#Sachlicher #Schutzbereich; #Besondere #Schutzfunktion
#Objektive #Schutzpflicht;
#Institutionelle #Garantie: #Institution des #Zusammenschlusses;
#Originäre #Leistungsrechte: #Privatschulen #Ausnahmefall;
Aber #Derivative #Leistungsrechte: #Förderung #bestimmter #Vereine
-> Kein #Leistungsgrundrecht
#versammlungsfreiheit #Vereinigungsfreiheit #Koalitionsfreiheit #sachlich #Schutzbereich #besondere #Schutzfunktion #objektiv #Schutzpflicht #institutionell #garantie #institution #zusammenschluss #originär #Leistungsrecht #Privatschule #Ausnahmefall #Derivativ #förderung #bestimmt #verein #Leistungsgrundrecht #organisationszwang #vorlesung #grundrechte #Nußberger
In #Bezug auf die #Bio-#Psycho-#Soziale #Denkfigur ist das #System des #Recht(s) als #Form der #Reparatur in einem #Ausnahmefall #denkbar. #Verhinderung einer #Situation à la Michael #Kohlhaas.
Als #vorausgehend(e) #soziale #Konstruktion noch #unerkannt(er) #Sozialwelten kommt sie nicht in #Frage, weil #Kodifikation der #Konstruktion #nachgelagert ist.
#bezug #bio #psycho #soziale #Denkfigur #system #recht #form #reparatur #Ausnahmefall #denkbar #verhinderung #situation #Kohlhaas #vorausgehend #konstruktion #unerkannt #sozialwelten #frage #Kodifikation #nachgelagert