#Zuteilung von #Lebenschance(n) als #Bezeichnung für #Verteilung von #Studienplätze(n) durch das #BVerfGE auch in 43, 291/ 314, 364;
#Teilhabeanspruch in einer #Situation von #Konkurrenz als #Hinweis auf die #Grenze von #Formalisierung und #Explikation der #Zuteilung von #Lebenschance(n), weil die #Bürokratisierung als #Ersatzhandlung als #Auswahlmöglichkeit #vorhanden ist.
#Hinweis auf #BVerfGE 147, 253 Rn. 114, #Verfahrensgestaltung
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