#Allgemeine #Handlungsfreiheit
Art. 2 Abs. 1 GG
Es ist #alles #erlaubt, was nicht #ausdrücklich #verboten ist und nicht #grundsätzlich #verboten, was nicht #besonders #erlaubt wurde
#Grundrechtsschutz für #Banalitäten?
-> #Reiten im #Walde
#BVerfGE 80, 137
#Problematik der #Auslegung des #Wortlaut von Art. 2 Abs. 1 GG
-> #Mehrheitsmeinung: Ja, #vorbehaltlich Art. 2 Abs. 1 HS. 2 GG: #Rechte #Anderer, #Ordnung, #Sitte
#Banalität #auslegung #Wortlaut #vorbehalt #andere #ordnung #Sitte #vorlesung #grundrechte #Nußberger #allgemein #handlungsfreiheit #sachlich #Schutzbereich #alles #erlaubt #ausdrücklich #verboten #grundsätzlich #besonders #Grundrechtsschutz #reiten #wald #BVerfGE #Problematik #Mehrheitsmeinung #recht