Hört, hört! Eine #Baumbesetzung kann wegen des #Klimanotstand s geeignet, erforderlich und angemessen sein: Eine Strafrichterin am Amtsgericht Flensburg sprach einen #Baumbesetzer wegen #Klimanotstands frei.
Zwar sah diese Strafrichterin den Tatbestand des #Hausfriedensbruches (§ 123 StGB) durch eine Baumbesetzung auf fremdem Grund als erfüllt an, es habe jedoch an der Rechtswidrigkeit der Tat gefehlt: #Klimaschutz ist ein #Rechtsgut.
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AG Flensburg 7.11.2022 spricht #Baumbesetzer wegen Klimanotstand frei
Sehr geehrte Damen und Herren
In der Entscheidung des AG Flensburg wird u.a. (S. 5 und 6) argumentiert:
/Es bestand vorliegend im Zeitpunkt der Tat eine gegenwärtige Gefahr für
ein notstandsfähiges Rechtsgut.
Das notstandsfähige Rechtsgut ist hier der #Klimaschutz als ein anderes Rechtsgut i.S.d. § 34 StGB.
Er findet seine verfassungsrechtliche Grundlage in Art. 20a GG.
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verpflichtet diese
Staatszielbestimmung die staatlichen Organe in der aktuellen Situation zu einer Reduktion von Treibhausgasemissionen und zielt insofern auch auf die Herstellung von Klimaneutralität ab (…)
Für die Qualifizierung des verfassungsrechtlich so zu verstehenden Regelungsgehalts der staatlichen Klimaschutzverpflichtung nach Art. 20a GG als notstandsfähiges Rechtsgut ist es unerheblich, dass dieses Rechtsgut nicht dem Angeklagten als Individualrechtsgut zusteht (….).
Das Gericht geht mit der ganz überwiegenden Auffassung in der
strafrechtlichen Rechtsprechung und dem Schrifttum davon aus, dass § 34 StGB sowohl Rechtsgüter des Einzelnen als auch solche der Allgemeinheit
umfasst (…).
Dabei entfaltet die Klimaschutzverpflichtung gemäß Art. 20a GG keine unmittelbare Drittwirkung im Verhältnis zwischen Privaten. Sie bindet aber als unmittelbar geltende und justiziable Rechtsnorm alle
staatlichen Organe.
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Urteil anbei, mehr hier:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/amtsgericht-flensburg-440cs107js725222-klimanotstand-klimaschutz-baum-rodung-freispruch-hausfriedensbruch/
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So wurde auch ein #Flensburg #Bahnhofswald #Baumbesetzer freigesprochen.
Die Richterin sah den Tatbestand des Hausfriedensbruchs als gegeben, aber:
Laut Urteilsbegründung gebe [es] hier widersprechende Rechtsgüter: Den Schutz des Eigentums und den Klimaschutz als verfassungsrechtlich geschütztes Rechtsgut. Ihre Entscheidung, dass das zweite hier überwiegt, begründete die Richterin somit mit einem rechtfertigenden Notstand (§34 StGB).
#flensburg #Bahnhofswald #Baumbesetzer