#Freiheit der #Person
Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG
Art. 104 GG
#Rechtsinstitut der #Untersuchungshaft
#Spannungsverhältnis zwischen #Bedrüfnis #wirksamer #Strafverfolgung und #Gewährleistung eines #Rechts für den #Einzelnen auf #persönliche #Freiheit.
#BVerfGE 19, 342 (347f.)
Der #Versuch #gesellschaftliche #Integration zur #Verringerung der #Gefahr von #Anomie wird im #Fall von #Untersuchungshaft als #soziale #Schwachstelle #beobachtbar.
#freiheit #person #Rechtsinstitut #untersuchungshaft #Spannungsverhältnis #Bedrüfnis #wirksam #strafverfolgung #Gewährleistung #recht #einzelne #persönlich #BVerfGE #versuch #Gesellschaftlich #integration #Verringerung #gefahr #Anomie #fall #soziale #Schwachstelle #beobachtbar #Anomietheorie #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Informationsfreiheit Art. 5 Abs. 1 S. 1 HS 2 GG #Legaldefinition
Jeder hat das #Recht sich aus #allgemein #zugänglichen #Quellen #ungehindert zu #unterrichten;
#elementares #Bedrüfnis des #Menschen sich aus #möglichst #vielen #Quellen zu #unterrichten, #Wissen #erweitern und sich so als #Persönlichkeit zu #entfalten.
#BVerfGE 27, 81 f.
#Ungehindert: #Ohne #Passwort / #Beschränkung;
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