#Verletzung eines #abwehrrechtlichen #Grundrechtes iSv. #Freiheitsrecht durch die #Impfpflicht;
-> #Schutzbereich: #körperliche #Unversehrtheit
-> #Eingriff: #Beeinträchtigung der #körperlichen #Unversehrtheit; #Gesundheit;
-> #Rechtfertigung: #Einfacher #Gesetzesvorbehalt nach Art.2 Abs.2 S.3 #GG; #Parlamentsvorbehalt, #legitimer #Zweck
#Zeit, 25.11.21, #Politik, S.2, Heinrich #Wefing #Interview mit Christoph #Möllers - Man sollte das #Dramatische nicht #kleinreden;
#verletzung #Abwehrrechtlich #grundrecht #Freiheitsrecht #impfpflicht #Schutzbereich #körperlich #unversehrtheit #eingriff #Beeinträchtigung #gesundheit #Rechtfertigung #einfach #Gesetzesvorbehalt #gg #Parlamentsvorbehalt #legitim #zweck #zeit #politik #Wefing #interview #Möllers #dramatisch #kleinreden
#Auslegungsmethode im #öffentlichen #Recht im #Bereich #Grundrechte
1) #Auslegung des #Grundgesetz als #hierarchisch #vorgeordneter #Verfassungstext
-> #Schutzbereich; #Eingriff / #Beeinträchtigung; #Rechtfertigung / #Schranken / #Schrankenschranken;
2) #Auslegung #gesetzlichen #Bestimmung bzw. #inwieweit diese iS ihrer #Auslegung (nicht) im #Einklang mit den #Grundrechten sind;
vgl. #Regeln der #Gesetzesauslegung
#Auslegungsmethode #öffentlich #recht #bereich #grundrecht #auslegung #grundgesetz #hierarchisch #vorgeordnet #Verfassungstext #Schutzbereich #eingriff #Beeinträchtigung #Rechtfertigung #Schranke #Schrankenschranke #gesetz #bestimmung #Inwieweit #Einklang #regel #Gesetzesauslegung #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Rechtsschutzgarantien
#Justizgrundrechte
Art. 19 Abs. 4
-> #Vollständige #richterliche #Nachprüfung in #tatsächlicher & #rechtlicher #Hinsicht
-> #Angemessene #Verfahrensdauer
-> #Durchsetzbarkeit der #gerichtlichen #Entscheidung
-> #Wirksamer #Schutz vor #vollendeten #Tatsachen durch #vorläufige #Gerichtsbarkeit
#Eingriff
#Ausschluss oder #wesentliche #Beeinträchtigung oder #Erschwerung des #Zugang zu #Gerichtsbarkeit
#Rechtsschutzgarantie #Justizgrundrecht #Einzelgarantie #vollständig #Richterlich #Nachprüfung #tatsächlich #rechtlich #Hinsicht #angemessen #Verfahrensdauer #Durchsetzbarkeit #gerichtlich #entscheidung #wirksam #schutz #vollendet #Tatsache #vorläufig #Gerichtsbarkeit #eingriff #ausschluss #wesentlich #Beeinträchtigung #Erschwerung #zugang #vorlesung #grundrechte #Nußberger
Art. 8 GG #Versammlungsfreiheit
Art. 9 Abs. 1 #Vereinigungsfreiheit
Art. 9 Abs. 3 #Koalitionsfreiheit
#Koalitionsfreiheit
Art. 9 Abs. 3 GG
#Normgeprägtes #Grundrecht
#Unterscheidung von #Eingriff und #gesetzlicher #Ausgestaltung der #Koalitionsfreiheit
#Beispiel #Tarifeinheitsgesetz (2015): #Geltung des #Tarifvertrages der #Gewerkschaft mit den meisten #Mitgliedern.
#BVerfGE 146, 71
-> #Beeinträchtigung
#Wirkung als #Eingriff
#versammlungsfreiheit #Vereinigungsfreiheit #Koalitionsfreiheit #normgeprägt #grundrecht #unterscheidung #eingriff #gesetzlich #Ausgestaltung #beispiel #tarifeinheitsgesetz #geltung #Tarifvertrag #gewerkschaft #mitglied #BVerfGE #Beeinträchtigung #wirkung #organisationszwang #vorlesung #grundrechte #Nußberger
Art. 8 GG #Versammlungsfreiheit
Art. 9 Abs. 1 #Vereinigungsfreiheit
Art. 9 Abs. 3 #Koalitionsfreiheit
#Koalitionsfreiheit
Art. 9 Abs. 3 GG
#Sachlicher #Schutzbereich
#Gewährleistungen
-> #Subjektives #Abwehrrecht gegen #staatliche #Beeinträchtigungen
-> #Objektiver #Gealt
#Mindestmaß an #Regelungen, um von #Koalitionsfreiheit #Gebrauch machen zu können
#Eingriff
#Mindestlohn
#Bedingungen #öffentlicher #Ausschreibungen
#versammlungsfreiheit #Vereinigungsfreiheit #Koalitionsfreiheit #sachlich #Schutzbereich #Gewährleistung #subjektiv #Abwehrrecht #staatlich #Beeinträchtigung #objektiv #Gealt #Mindestmaß #Regelung #gebrauch #eingriff #mindestlohn #bedingung #öffentlich #Ausschreibung #organisationszwang #vorlesung #grundrechte #Nußberger
Art. 8 GG #Versammlungsfreiheit
Art. 9 Abs. 1 #Vereinigungsfreiheit
Art. 9 Abs. 3 #Koalitionsfreiheit
#Eingriff in den #sachlichen #Schutzbereich;
-> #Verbot
Art. 9 Abs. 2 GG - zu #lesen als: dürfen #verboten werden - ebenfalls als #Eingriff zu werten;
-> #Regelungen die #Ausübung der #Vereinigungsfreiheit #behindern
-> #Gesetzliche #Anforderungen an eine #Vereinsgründung
-> #Faktische #Beeinträchtigung, z.B. #Unterwanderung
#versammlungsfreiheit #Vereinigungsfreiheit #Koalitionsfreiheit #eingriff #sachlich #Schutzbereich #verbot #lesen #Regelung #Ausübung #behindern #gesetzlich #anforderung #vereinsgründung #faktisch #Beeinträchtigung #Unterwanderung #organisationszwang #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Freizügigkeit
Art. 11 GG
#Eingriffe in den #sachlichen #Schutzbereich
-> #Behinderung oder #Beeinträchtigung eines #Umzugs / #Ortswechsels
auch #faktische #Grundrechtsbeeinträchtigungen, wenn sie nach #Intention und #Intensität mit einem #klassischen #Grundrechtseingriff #vergleichbar sind; Wäre bei #Entzug von #Sozialhilfe bei #Wegzug #erfüllt;
#Rechtfertigung von #Eingriffen und #Schranken
-> Art. 11 Abs. 2 GG
-> Art. 17a Abs. 2 GG
#freizügigkeit #eingriff #sachlich #Schutzbereich #behinderung #Beeinträchtigung #umzug #Ortswechsel #faktisch #Grundrechtsbeeinträchtigung #intention #Intensität #klassisch #Grundrechtseingriff #vergleichbar #Entzug #Sozialhilfe #Wegzug #Rechtfertigung #Schranke #vorlesung #grundrechte #Nußberger #erfüllt
#Unverletzlichkeit der #Wohnung
Art. 13 GG
#Rechtfertigung von #Eingriffen in den #Schutzbereich
#Abhängig von #Art der #Beeinträchtigung, #Verwendung #technischer #Hilfsmittel und #verfolgtem #Zweck;
#Durchsuchung; #Verwendung #technischer #Hilfsmittel;
-> #Schrankenschranke je #Richtervorbehalt
#Absolute #Grenze: #Schutz des #Intimbereichs, #geschützt durch #Menschenwürde Art. 1 GG
#Unterscheidung #präventiver und #repressiver #Schutz
#Unverletzlichkeit #wohnung #Rechtfertigung #eingriff #Schutzbereich #abhängig #art #Beeinträchtigung #verwendung #technisch #hilfsmittel #verfolgt #zweck #durchsuchung #Schrankenschranke #richtervorbehalt #absolut #grenze #schutz #Intimbereich #geschützt #menschenwürde #unterscheidung #Präventiv #repressiv #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Unverletzlichkeit der #Wohnung
Art. 13 GG
#Eingriff in den #Schutzbereich
Jede #staatliche oder dem #Staat #zurechenbare #Beeinträchtigung der #räumlichen #Privatsphäre durch #körperliches oder #unkörperliches #Eindringen gegen den #Willen des #Berechtigten.
#Intrusives #Eindringen; #Durchsuchung, #Lauschangriff; #Infiltration
#Differenzierung von #Eingriffsarten durch #Reform 1998;
#Art der #Schranke durch #Eingriffsart #bestimmt;
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#Unverletzlichkeit der #Wohnung
Art. 13 GG
#Räumliche #Abschirmung; #allgemeiner #Zugänglichkeit #entzogen
#Elementarer #Lebensraum, in dem der #Einzelne das #Recht hat, in #Ruhe #gelassen zu werden.
#Gewährleistung:
-> #Abwehrrecht gegen #Eindringlinge
-> #Schutzpflicht vor #Beeinträchtigung z.B. #Hausfriedensbruch § 123 #StGB;
-> #Objektive #Wertentscheidung
Nicht: #Anspruch auf #Zuweisung von #Wohnraum;
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#Allgemeine #Handlungsfreiheit
Art. 2 Abs. 1 GG
#Eingriff in den #Schutzbereich
#Klassischer #Eingriffsbegriff:
-> #Rechtliche #Beeinträchtigung
-> #Unmittelbare #Beeinträchtigung
-> #Gezielte #Beeinträchtigung
#Jedes #staatliche #Gebot oder #Verbot
#Adressatentheorie: #Adressat eines #belastenden #Verwaltungsaktes zumindest in #Handlungsfreiheit #beeinträchtigt; #Klagebefugnis nach Art. 42 Abs. 2 #VwGO iVm. Art. 19 Abs.4 GG
Nicht #Bagatelle
#allgemein #handlungsfreiheit #eingriff #Schutzbereich #klassisch #Eingriffsbegriff #rechtlich #Beeinträchtigung #unmittelbar #gezielt #jede #staatlich #gebot #verbot #Adressatentheorie #Adressat #belastend #VerwaltungsAkt #beeinträchtigt #Klagebefugnis #VwGO #bagatelle #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Schutz von #Ehe, #Familie und nicht #eheliche #Kinder
Art. 6
#Eingriff in den #Gewährleistungsbereich von Art. 6 GG:
#Staatliche #Maßnahmen, die die #Ehe im #immateriell #persönlichen oder #materiell #wirtschaftlichen #Bereich #beeinträchtigen.
#Fallgruppen:
#Erschwerung #Vereinbarkeit von #Ehe und #Beruf
#Ehelosigkeit als #rechtliche #Voraussetzung für #Geschlechtsumwandlung
#Ungleichbehandlung #Eheleuten und #Ledigen
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#Misshandlung von #Schutzbefohlenen § 225 #StGB
#Tathandlungen #Alternativ: #Quälen, #Rohes #Misshandeln, #Schädigung der #Gesundheit durch #Vernachlässigung der #Sorgepflicht
#Quälen: #Seelische #Beeinträchtigung als #Tatbestand im #Unterschied zu anderen #Körperverletzungsdelikten
#Besonderheit #subjektiver #Tatbestand: #Böswilligkeit;
#Abstellen auf #internes #Motiv des #Täters als #Begründung für #Strafe
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#Grenze des #Normzweck § 223 #StGB #Körperverletzung
#Fraglich ob #Delikte #bloßer #seelischer #Beeinträchtigung in #Strafbarkeit #aufgenommen wird;
#Physischer #Körper als #geschütztes #Rechtsgut; #Differenzierung wenn #seelische #Beeinträchtigung #physische #Beeinträchtigung zur #Folge hat.
#Fraglich ob #bloße #Dispositionsfreiheit des #Opfers von der #Vorschrift #umfasst ist.
#Selbstbestimmungsrecht (nur) zu #berücksichtigen.
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#Schwere #Körperverletzung §226 Abs.1 Nr.3 Var. 2-4 #StGB
#Siechtum
#Chronischer #Krankheitszustand
#Störung des #Allgemeinbefinden und #Schwinden der #Körperkraft mit #Folge #Hinfälligkeit.
#Lähmung
#Beeinträchtigung der #Bewegungsfähigkeit eines #Körperteils, die den #ganzen #Körper in #Mitleidenschaft zieht.
#Geistige #Krankheit
Alle #geistig-#seelischen #Beeinträchtigungen
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#Schwere #Körperverletzung §226 #StGB
Abs.1 Nr.2 #StGB
#Verlust oder #dauernde #Unbrauchbarkeit eines #wichtigen #Körpergliedes
#Körperglied: #Körperteil, der durch ein #Gelenk mit dem #Rumpf oder einem #anderen #Körperglied #verbunden ist.
#Wichtiges #Körperglied:
#wesentliche #Beeinträchtigung des #Körpers in seinen #regelmäßigen #Verrichtungen;
#Abstellen auf #konkreten #Körper
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#Gefährliche #Körperverletzung
§224 #StGB Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2
#Definition #Gefährliches #Werkzeug
#Gegenstand, der aufgrund seiner #objektiven #Beschaffenheit und der #Art seiner #Verwendung im #konkreten #Fall #geeignet ist, #erhebliche #Verletzungen herbeizuführen.
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#Definition #Körperverletzung
§223 #StGB
#Körperliche #Misshandlung
jede #Substanzverletzung sowie jede #üble, #unangemessene #Behandlung, die das #körperliche #Wohlbefinden nicht nur #unerheblich #beeinträchtigt
#Gesundheitsschädigung
jedes #Hervorrufen, #Steigern, oder #Aufrechterhalten eines #pathologischen #Zustandes. Unter einem #pathologischen #Zustand versteht man jede #nachteilige #Abweichung vom #Normalzustand
#Beeinträchtigung #Körper #Pathologie
#Völkening
#Strafrecht I 05
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#Weit(er) #Körperbegriff der §§ 223 ff. #StGB
#Teleologisch(e) #Auslegung #BGH: #Körper als #Instrument der #Freiheitsentfaltung des #Einzelne(n)
#Seelisch(e) #Beeinträchtigung erfüllt den #Tatbestand des § 223 #grundsätzlich #allein(e) ohne #körperlich(e) #Auswirkung nicht.
#Rostalski #vorlesung #Strafrecht I 03
#Joecks #Studienkommentar #StGB
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Duch #unerwünscht(e) #Werbung in #Form von #Postwurfwerbung kommt eine #Beeinträchtigung des #Persönlichkeitsrecht(s) und des #Besitzrecht(s) in #Frage.
#Geschenkbelästigung @bertrandterrier
#Kaiser: #Briefkastenwerbung durch #Postwurfsendung(en) trotz #Sperrvermerk(s) #NJW 1991, 2870 (2871)
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